Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart

NJR -Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart

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Das Arbeitsrecht spielt seit den 70-er Jahren eine immer bedeutendere Rolle für das Zusammenarbeiten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Insbesondere seit der Einführung des Kündigungsschutzgesetzes, welches die Rechte eines Arbeitnehmers besonders schützt, kommt es zu vielfachen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die jeweiligen Rechte wollen fair gewahrt werden. Unterliegt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), so wird der Arbeitnehmer auf eine Weise geschützt, die es dem Arbeitgeber oft nahezu unmöglich macht, eine Kündigung rechtswirksam durchzusetzen. Gleichwohl kann eine Kündigung sorgfältig vorbereitet werden, damit die im Streitfalle möglichst hält.

Für die Begründung einer Kündigung ist jedoch meist unerlässlich einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Viele Fehler, die meist teuer werden, könnten im Vorfeld vermieden werden.

An sich gibt es nur drei klassische Kündigungsbegründungen:

  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung

Je besser eine Kündigung begründet werden kann, umso niedriger fällt i.d.R. eine Abfindungssumme aus, oder muss überhaupt nicht erst gezahlt werden.

Andererseits kann sich der Arbeitgeber eines Instrumentariums bedienen, welches es dem Arbeitnehmer schwer macht, an seinem Arbeitsplatz festzuhalten. Wird Arbeitslohn nicht oder nicht pünktlich gezahlt, übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht im Bereich der Lage der Arbeitszeit, der jeweiligen Tätigkeit, auch örtlich aus, so ist es für den Arbeitnehmer meist nicht leicht, sich hiergegen zur Wehr zu setzen.

Die Durchsetzung der jeweiligen Interessen ist im Einzelfall oft schwierig und ohne anwaltliche Hilfe nicht möglich. Der Arbeitgeber sollte sich sinnvoller Weise bereits vor einer bestimmten Reaktion mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen um bereits im Vorfeld eine arbeitsrechtlich relevante Handlung vorzubereiten, sei es eine Versetzung, Abmahnung oder auch Kündigung. Spätestens jedoch im Falle der Arbeitnehmer sich hiergegen zur Wehr setzt, um zumindest schadensmindernd „zu retten, was zu retten ist“.

Der Arbeitnehmer wiederum sollte ebenfalls im Falle einer arbeitgeberseitigen Handlung die seine Rechte angreifen unverzüglich mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufnehmen, alleine schon um keine Fristen verstreichen zu lassen, die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Null reduzieren können. Alleine schon bei Zugang einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist eine 3-Wochen-Klagefrist nicht gewahrt und in dieser Zeit eine Kündigungsschutzklage bei Gericht eingereicht, so gilt die Kündigung als quasi gesetzlich genehmigt und der Arbeitnehmer hat keine Chance mehr auf Weiterbeschäftigung oder Abfindungszahlung, egal wie grundlos die Kündigung ist!

Bei einer Kündigung im Arbeitsrecht immer Anwalt!