NJR – Anwälte für Sozialversicherungsrecht in Stuttgart
Probleme mit: Arbeitsamt, Kranken- und Pflegekasse, Rentenversicherung, Unfallberufsgenossenschaft, Sozialamt?
Die Miete steigt, die Kinder wollen studieren, Sie gehen in den Vorruhestand und die Oma wird ein Pflegefall. Das Sozialamt fordert einen Zuschuß zu den Kosten – und plötzlich stimmt die Kasse nicht mehr. Es scheint, daß die Sorgen wie Wellen über dem Kopf zusammenschlagen. Nun heißt es, soziale Leistungen, die Ihnen zustehen, in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen, sich im Gestrüpp der Gesetze zurechtzufinden und lassen Sie beim Gang auf die Ämter und Gerichte nicht allein.
Wer blickt da noch durch?
Jahrelang haben Sie in die Rente eingezahlt – und was kommt jetzt dabei heraus? Sie verstehen die Welt nicht mehr, denn unterm Strich erhalten Sie viel weniger, als Sie gedacht haben. Mangels Einnahmen und aufgrund verstärkter Inanspruchnahme werden Sozialleistungen gesetzlich eingeschränkt oder entfallen oder es gilt, weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Und das nicht nur bei der Altersversorgung, sondern auch beim Antrag auf
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Erwerbsminderungsrente bei der LVA/BFA.
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Verletztenrente bei den Berufsgenossenschaften,
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Kranken oder Pflegegeld bei der Krankenkasse,
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Arbeitslosengeld I oder II (vormals Arbeitslosenhilfe), Umschulung beim Arbeitsamt
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Kindergeld, Wohngeld o. Sozialhilfe, BAFÖG, Erziehungsgeld, Altersteilzeitförderung, Betriebsrente
Antrag abgelehnt – und Schluss?
Vor Wochen haben Sie Ihren Rentenantrag gestellt, doch Ihr Briefkasten bleibt täglich leer. Die Telefonnummer der Krankenkasse kennen Sie vom häufigen Nachfragen bereits auswendig und dennoch erhalten Sie keine Antwort auf Ihren Antrag auf Kranken- oder Pflegegeld. Beim Sozialamt stehen Sie morgens stets in der ersten Reihe, ob Ihnen Wohngeld oder Bafög bewilligt wird, steht jedoch in den Sternen. Und plötzlich flattert Ihnen der Bescheid ins Haus: Antrag abgelehnt!
Auch wenn Sie nur Bahnhof verstehen, machen Sie sich die Mühe und arbeiten sich durch das Beamtenkauderwelsch. Denn gegen jede Entscheidung können Sie bei der Rentenversicherung, dem Arbeitsamt oder der Behörde stets Widerspruch einlegen.
Am besten fahren Sie jedoch mit der Hilfe eines Spezialisten: Wir haben nämlich das Recht, Ihre Akte einzusehen und Unterlagen für Sie zu kopieren. Die würden Sie sonst nicht zu Gesicht bekommen. Beispielsweise einen Arztbericht, der für die Entscheidung ausschlaggebend war. Wir halten sachkundige Argumente parat und zwingen dadurch die Rentenversicherung, das Arbeitsamt oder andere Leistungsträger, sich genauer mit Ihnen zu befassen. Plötzlich sind Sie keine bloße Aktennummer mehr!
Achtung: Frust durch Frist
Man kennt das ja: Da liegt der Bescheid auf dem Tisch, und noch ehe man sich so richtig ärgern konnte, ist die einmalige Widerspruchsfrist von einem Monat schon wieder abgelaufen. Nun ist der Schaden meist nicht wieder gut zu machen. Dabei wäre es doch so einfach gewesen.
Sie wissen sich zu helfen:
Im sich ständig und zudem in kurzen Abständen ändernden Paragraphen-Labyrinth des Sozialrechts verlaufen sich viele. Wir haben uns auf dieses Gebiet spezialisiert. Wir können Ihnen nachfühlen, wie hilflos man dem scheinbar allmächtigen Staat gegenüberstehen kann. Wir kennen den richtigen Weg und die Regeln, an die man sich halten muss. Wir bringen ans Licht, was vorher überhaupt nicht beachtet wurde. Wir stellen fest, welche Verfahrensfehler gemacht worden sind. Und Ihre Chancen stehen gut.
Warum zum Anwalt und nicht zu Anderen?
Nur wir (Ihr Anwalt) dienen ausschließlich – im Rahmen der Rechtsordnung – Ihren Interessen. Im Gegensatz zu vielen anderen Beratern sind wir unabhängig, zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertreten ausschließlich Ihre Interessen. Klar, daß wir mit Verbänden gut zusammenarbeiten, wenn es Ihnen nützt. Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Anwaltshonorar… wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein völlig falsches Bild. Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, hilft Ihnen diese bei vielen gerichtlichen Verfahren. Übrigens zahlt der Sozialleistungsträger immer dann unsere Anwaltskosten, wenn wir Ihre Interessen erfolgreich durchsetzen können.
Sozial und gesichert – leider nicht immer ohne Auseinandersetzung
Das soziale Sicherungssystem der Bundesrepublik ist sehr ausgeprägt. Gleichwohl entstehen sehr häufig Unstimmigkeiten darüber, ob ein Anspruch auf bestimmte Leistungen von Staat oder Versicherungsträgern besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Zum Bereich der Sozialversicherung gehören insbesondere die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung.
Einige Beispiele, bei denen Sie mit dem so genannten sozialen Netz in Berührung kommen können:
- Sie haben einen Antrag auf Altersrente gestellt
- Sie wünschen Krankengeld oder Pflegegeld von Ihrer Krankenkasse
- Sie haben Arbeitslosengeld beantragt, aber nicht in der erwarteten Höhe erhalten
- Sie haben einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente erstellt
- Sie meinen, einen Rentenanspruch wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu haben
- Sie sind Beamter und haben Fragen zu Beihilfe und Dienstrecht
Leider kommt es relativ oft vor, dass ein Antrag auf eine bestimmte sozialversicherungsrechtliche Leistung abgelehnt wird. Aber leider ist es auch Realität, dass solche Entscheidungen nicht immer zu Recht ergangen sind!
In der Regel können Sie innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung des Sozialversicherungsträgers Einspruch einlegen. Und weil es hier auf genaue Recherche und Argumentation ankommt, ist die Hilfe von Experten unbedingt anzuraten, um Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen.
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten rund um die gesetzliche Krankenversicherung ebenso wie gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Pflegeversicherung. Selbstverständlich gehört eine fundierte Beratung und Vertretung gegenüber Sozialämtern und Arbeitsagenturen ebenfalls zu unserem Leistungsangebot.
Fragen Sie lieber einmal zu viel, als dass Sie am Ende wegen eines Formfehlers auf Ihnen zustehende Leistungen verzichten müssen.
Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:
- Rentenversicherung
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Schwerbehinderung
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
- Rehabilitation
- Arbeitslosengeld (I und II)
- Sozialhilfe
- Hartz IV
- Unfallversicherung