Anwalt Verwaltungsrecht Stuttgart
NJR – Anwälte für Verwaltungsrecht in Stuttgart
Ärger/ Probleme… mit Behörden oder Ämtern?
Auch „die da oben“ haben nicht immer Recht – noch ist nichts verloren!
Nur nicht in Panik fallen – immer schön ruhig und gefasst bleiben. Lassen Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Anwalt in Verbindung.
Hat Ihnen die Behörde / Dienststelle o.ä. statt einer Baugenehmigung eine Ablehnung geschickt, möchte man Ihnen Führerschein oder Gewerbeerlaubnis oder Ihren Waffenschein entziehen, streicht man Ihnen Ausnahmen von der Sperrzeit oder Nutzungserlaub-nisse von Straßen, Wasser oder Wald und Natur ? Misstraut man Ihren Erklärungen und Nachweisen für die Aufenthaltsgenehmigung ? Sie kommen mit den vielen, langen Vordrucken nicht klar? Hat man Sie im Visier und hält Sie für einen unseriösen Bürger ?
Nun heißt es, Ihre Rechte zu wahren und Ihren Standpunkt zu vertreten. Wir helfen Ihnen, sich im Gestrüpp der Gesetze zurecht zu finden und lassen Sie beim Gang auf Ämter oder Behörden und zum Verwaltungsgericht nicht allein.
Wer blickt da noch durch?
Sie finden sich im Dschungel der Vordrucke und Er-klärungen nicht zurecht. Sie verstehen die Fragen und die vielen Kästchen nicht und verstehen nicht, was das alles soll. Es scheint alles so kompliziert zu sein. Sie haben alle Unterlagen zusammengetragen und vorgelegt, sich redlich bemüht und wie gefordert Gebühren bezahlt. Und jetzt will das Amt dennoch nicht so wie gewünscht oder beantragt entscheiden ? Werden Sie als „Sünder“ angesehen, unterstellt man Ihnen unredliches Verhalten oder wird mit einer Un-tersagung oder Ablehnung gedroht ? Sie verstehen die Welt nicht mehr, denn unter dem Strich haben Sie im Endeffekt weniger als zuvor und müssen sogar auf wohlerworbene, langjährige Rechte verzichten. Und das nicht nur beim Bauantrag, sondern z.B. auch
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bei Aufenthaltsgenehmigungen
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beim Antrag auf Waffenbesitz, Gewerbeerlaubnis oder Erteilung/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
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beim Antrag auf Nutzungserlaubnis für eine Straße, Anlage oder Landschaftsflächen
Antrag abgelehnt – und Schluss?
Vor langer Zeit haben Sie Ihren Antrag abgegeben, doch Ihr Briefkasten bleibt leer. Sie haben es mehrmals telefonisch versucht, doch Sie lassen es entnervt bleiben, weil man Sie von Pontius zu Pilatus schickt und keiner zuständig sein will. Sie haben den Versuch aufgegeben, Ihren Beamten persönlich aufzusuchen, weil der nie zu erreichen ist oder die Warteschlangen groß sind. Plötzlich flattert Ihnen der Bescheid ins Haus: Antrag abgelehnt, Erlaubnis entzogen o.ä..
Sie verstehen nur wenig, machen sich dennoch die Mühe und arbeiten sich durch das Kauderwelsch und den seitenlangen Bescheid. Sie können und dürfen gegen jeden Bescheid stets Widerspruch erheben. Am Besten fahren Sie jedoch mit der Hilfe eines Spezialisten: Wir haben das Recht, Ihre Akten einzusehen und Unterlagen für Sie zu kopieren. Die würden Sie sonst nicht zu Gesicht bekommen. Z.B. Berechnungen und Hinweise auf Erlasse und Rundschreiben, die für die Entscheidung ausschlaggebend waren. Wir halten sachkundige Argumente parat und zwingen dadurch das Amt o.ä., sich genauer mit Ihnen zu befassen. Plötzlich sind Sie keine bloße Nummer mehr!
Achtung: Frust durch Frist!
Man kennt das ja: Auf dem Tisch liegt ein Bescheid und noch ehe man sich so richtig ärgern konnte, ist die einmalige, unbedingt zu beachtende First zum Widerspruch von einem Monat seit Zustellung schon abgelaufen. Nun ist der Schaden da und fast nicht wieder (nur in seltenen Ausnahmefällen!) zu behe-ben. Dabei wäre es doch so einfach gewesen.
Sie wissen sich zu helfen:
Im sich ständig und zudem in kurzen Abständen ändernden Paragraphenlabyrinth des Verwaltungs-rechts verlaufen sich viele. Wir haben uns auf dieses Gebiet spezialisiert. Wir können Ihnen nachfühlen, wie hilflos man den scheinbar allmächtigen Behör-den u.ä. gegenüber stehen kann. Wir kennen den rich-tigen Weg und die Regeln, an die man sich halten muß. Wir bringen ans Licht, was vorher nicht beach-tet wurde. Wir stellen fest, ob und welche Verfah-rensfehler gemacht worden sind und was in Ihrem Fall unterlassen oder Ihnen nicht mitgeteilt wurde. Und Ihre Chancen stehen gut, denn eine Vielzahl von Bescheiden ist mit Mängeln behaftet.
Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat
Deutschland ist ein stark reglementierter Wirtschaftsstandort. Das bedeutet, dass Bürger, Unternehmen und Institutionen auf vielfältige Weise mit dem Staat in Berührung kommen. Fast zwangsläufig ergeben sich aus den exekutiven Rechtsverhältnissen Spannungspunkte, die einer juristischen Klärung bedürfen, insbesondere, wenn Betroffene in der Ausübung ihrer vermeintlichen Rechte beeinträchtigt werden.
Speziell das noch häufig latent vorhandene „Gefühl”, gegen den Staat nichts erreichen zu können, stellt sich als falsch heraus, wenn man sich auf die professionelle Unterstützung einer im Verwaltungsrecht erfahrenen Anwaltskanzlei verlässt.
Unter dem Verwaltungsrecht wird das Recht exekutiven Staatsverwaltung zusammengefasst. Es ist damit ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Der einzelne Bürger wird durch seine Rechtsbeziehungen zum Staat davon betroffen. Darüber hinaus regelt es auch die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht wird üblicherweise in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht unterteilt. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht u.a.).
Wir betreuen unsere Mandanten in allen Belangen des Verwaltungsrechts, unter anderem in folgenden Bereichen:
- Öffentliches Baurecht
- Raumordnungsrecht
- Planungs- und Denkmalschutzrecht
- Vergaberecht
- Umweltrecht
- Kommunalrecht
- Beamtenrecht
- Subventionsrecht
- Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
- Versammlungsrecht
- Ausländerrecht