Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart
Arbeitsrechtliche Beratung durch NJR in Stuttgart
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Seit den 1970er-Jahren gewinnt das Arbeitsrecht für das Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern stetig an Bedeutung. Besonders seit Einführung des Kündigungsschutzgesetzes, das die Rechte der Arbeitnehmerseite gezielt absichert, häufen sich Konflikte zwischen den beiden Parteien.
Beide Seiten haben ein Interesse an einer fairen Wahrung ihrer Rechte. Fällt eine Kündigung unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), genießt der Arbeitnehmer einen Schutz, der es dem Arbeitgeber häufig beinahe unmöglich macht, eine Beendigung rechtswirksam durchzusetzen. Dennoch lässt sich ein Kündigungsverfahren sorgfältig vorbereiten, sodass es im Streitfall einer gerichtlichen Prüfung möglichst standhält.
Für eine tragfähige Begründung einer Kündigung ist es meist unerlässlich, einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. So lassen sich viele kostspielige Fehler bereits im Vorfeld vermeiden.
Im Grunde gibt es nur drei klassische Kündigungsgründe:
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
Je stichhaltiger die Begründung einer Kündigung ausfällt, desto geringer fällt in der Regel die Abfindungssumme aus – oder sie entfällt sogar ganz.
Auf der anderen Seite stehen dem Arbeitgeber Mittel zur Verfügung, die es dem Arbeitnehmer schwer machen, an seinem Arbeitsplatz festzuhalten. Wird der Lohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt oder übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht etwa in Bezug auf Arbeitszeiten, Tätigkeiten oder den Arbeitsort aus, fällt es dem Betroffenen meist nicht leicht, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Die Durchsetzung der eigenen Interessen ist im Einzelfall oft schwierig und ohne juristische Unterstützung kaum zu bewältigen. Schon vor einer übereilten Reaktion sollte der Arbeitgeber Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht aufnehmen, um arbeitsrechtlich relevante Schritte wie Versetzung, Abmahnung oder Kündigung sauber vorzubereiten. Spätestens aber, wenn der Arbeitnehmer Widerstand leistet, ist anwaltlicher Rat gefragt, um wenigstens schadensbegrenzend zu handeln.
Auch der Arbeitnehmer sollte bei einer arbeitgeberseitigen Maßnahme, die seine Rechte berührt, unverzüglich einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten – schon allein, um keine Fristen versäumen zu lassen, die Ansprüche auf null reduzieren können. Wird nach Zugang einer Kündigung die dreiwöchige Klagefrist nicht eingehalten und keine Kündigungsschutzklage beim Gericht eingereicht, gilt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als rechtlich akzeptiert. Dann hat der Arbeitnehmer keine Aussicht mehr auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung – ganz gleich, wie unbegründet die Kündigung war!
Bei jeder Kündigung im Arbeitsrecht: sofort zum Anwalt!