Anwalt Bußgeldrecht Stuttgart
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
Beim Thema Bußgeld denken die meisten zuerst an Verkehrsordnungswidrigkeiten – dabei umfasst dieses Rechtsgebiet weit mehr Tatbestände und ist in unterschiedlichen Gesetzen verankert. Neben dem erzieherischen Zweck sind Bußgelder und Verwarnungen auch eine willkommene Einnahmequelle für den Staat. Vom einfachen Parkverstoß (Verwarnung) bis zu gravierenden Fällen wie starken Geschwindigkeitsüberschreitungen oder dem Überfahren einer roten Ampel verhängen Polizei- oder Ordnungsbehörden Geldbußen und gegebenenfalls Fahrverbote von bis zu drei Monaten.
Wenn Ihnen ein solcher Vorwurf unbegründet oder unverhältnismäßig hart erscheint, können Sie sich dagegen wehren. Reden Sie jedoch nie ohne anwaltlichen Beistand mit Polizei oder Behördenvertretern, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorgeworfen wird.
Guter Rat beginnt mit der sorgfältigen Prüfung der Akten. Erst danach kann der Anwalt einschätzen, ob eine Einlassung für Sie sinnvoll ist oder ob Sie besser schweigen sollten. Dabei sollten Sie sich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen. Schon ein ungeschickt selbst formulierter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Ihnen vor Gericht erhebliche Nachteile bringen. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel nur zwei Wochen – sie muss unbedingt gehalten werden, wenn Sie gegen den Bescheid vorgehen möchten.
Auf den Einspruch folgt ein Zwischenverfahren, in dem erneut geprüft wird, ob eine Einstellung möglich ist. Hält die Behörde das nicht für gerechtfertigt, gibt die Staatsanwaltschaft den Fall an das Gericht ab, und ein gerichtliches Verfahren schließt sich an.
Bei berechtigten Zweifeln am Bußgeldbescheid sollten Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschalten. Das vermeidet unnötige Kosten und schafft Rechtssicherheit. Oft lässt sich schon nach Akteneinsicht durch den Anwalt klären, ob tragfähige Argumente gegen das Bußgeld vorliegen.
Bußgeldverfahren außerhalb des Verkehrsrechts
Neben Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern im Straßenverkehr kommen solche Maßnahmen auch in anderen geregelten Lebensbereichen vor.
Das Spektrum reicht vom Lebensmittelrecht über Kauf-, Dienst- und Reiserecht bis zu Schwarzarbeit und Steuerrecht, um nur einige Beispiele zu nennen.