Anwalt Zivilrecht Stuttgart
Privatrecht
Zivilrecht ist ein zentraler Bereich des menschlichen Zusammenlebens. Im Gegensatz zu öffentlichem Recht und Strafrecht regelt es die Beziehungen zwischen gleichgestellten Parteien – sei es natürliche oder juristische Personen. Oft werden die Begriffe Zivilrecht, Bürgerliches Recht und Privatrecht synonym verwendet, auch wenn sie nicht exakt dasselbe bedeuten.
Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, ist die Grundlage. Der Unterschied zum öffentlichen Recht liegt darin, dass hier eine Partei mit staatlicher Autorität auftritt.
Im Zivilrecht steht die Freiheit im Vordergrund, selbst zu entscheiden, ob man in eine Rechtsbeziehung eintritt oder nicht. Diese Freiheit kann durch verschiedene Umstände eingeschränkt sein, prägt aber dennoch das Zivilrecht. Sie ermöglicht eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Eingriff. Ein zentrales Instrument des Privatrechts ist der Vertrag.
Steht ein Konflikt im Raum, geht es im Zivilrecht oft um die Frage: Wer beansprucht was von wem und auf welcher Grundlage. Genau hier setzen wir mit unserer Beratung und Vertretung an.
Typische Bereiche des Zivilrechts:
- Personenrecht
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Wirtschaftsprivatrecht
- Arbeitsrecht
- Handelsrecht
- Mietrecht
- Vertragsrecht