Anwalt öffentliches Recht Stuttgart
Öffentliches Recht
Öffentliches Recht ist der Oberbegriff für die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen Organen der öffentlichen Gewalt und dem einzelnen Bürger sowie das Verhältnis der Verwaltungsträger zueinander regeln. Darüber hinaus umfasst das öffentliche Recht alle Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktionen des Staates betreffen.
Das öffentliche Recht ist komplex und vielgestaltig. Es umfasst unter anderem Staatsrecht, Völkerrecht, Strafrecht, Steuerrecht und Sozialrecht sowie das gesamte Verwaltungsrecht. Strafrecht wird de facto als eigenständige Disziplin behandelt. Sozialrecht und Steuerrecht haben wegen ihres Umfangs ebenfalls eine gewisse Autonomisierung erfahren.
Aufgrund der Komplexität und Vielschichtigkeit der Materie haben Bürger, die in einer Rechtsfrage mit dem Staat in Berührung kommen, einen hohen Bedarf an qualifizierter Betreuung. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf öffentliches Recht und kann Sie bei der Lösung Ihres individuellen Falles kompetent beraten. Im Falle eines Rechtsstreits vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.
Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht
Im Gegensatz zu öffentlichem Recht regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Öffentliches Recht tritt dann in Kraft, wenn die entscheidende Rechtsnorm ein öffentliches Organ zwingend berechtigt oder verpflichtet. Die Einordnung einer Streitigkeit in Privatrecht oder öffentliches Recht ist ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Gerichte.
Wir beraten Sie unter anderem in folgenden Bereichen des öffentlichen Rechts:
- Völkerrecht, darunter:
o Allgemeines Völkerrecht
o Menschenrechte
o Wirtschaftsvölkerrecht
o Umweltvölkerrecht - Supranationales Recht
- Staats- und Verfassungsrecht:
o Staatsorganisationsrecht
o Grundrechte
o Staatskirchenrecht - Verwaltungsrecht:
o Allgemeines Verwaltungsrecht
o Besonderes Verwaltungsrecht - Sozialrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht