Anwalt öffentliches Recht Stuttgart

Recht des Staates

Öffentliches Recht Öffentliches Recht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen staatlichen Organen und Bürgern sowie die Zusammenarbeit der Verwaltung regeln. Es umfasst zudem alle Rechtsgebiete, die sich mit der Organisation und den Aufgaben des Staates befassen.

Das öffentliche Recht Öffentliches Recht ist ein weites Feld. Es schließt Staatsrecht, Völkerrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht ein. Strafrecht wird oft als eigenständige Disziplin betrachtet. Sozial- und Steuerrecht haben aufgrund ihres Umfangs eine gewisse Eigenständigkeit entwickelt.

Die Komplexität des öffentlichen Rechts macht qualifizierte Unterstützung notwendig, wenn Bürger mit staatlichen Institutionen in Konflikt geraten. Unsere Kanzlei hat sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und bietet Ihnen kompetente Beratung für Ihre individuelle Situation. Bei Rechtsstreitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.

Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Recht

Anders als das öffentliche Recht regelt das Privatrecht die Beziehungen zwischen Privatpersonen. Öffentliches Recht greift, wenn eine Rechtsnorm ein staatliches Organ zu bestimmten Handlungen berechtigt oder verpflichtet. Die Einordnung eines Falls als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich entscheidet über die zuständigen Gerichte.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten im öffentlichen Recht zählen:

  • Völkerrecht, insbesondere:
    Allgemeines Völkerrecht
    Menschenrechte
    Wirtschaftsvölkerrecht
    Umweltvölkerrecht
  • Supranationales Recht
  • Staats- und Verfassungsrecht, darunter:
    Staatsorganisationsrecht
    Grundrechte
    Staatskirchenrecht
  • Verwaltungsrecht, zum Beispiel:
    Allgemeines Verwaltungsrecht
    Besonderes Verwaltungsrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht