Anwalt Ehe- und Familienrecht Stuttgart
NJR Rechtsanwälte für Eherecht und Familienrecht in Stuttgart
… Vermögen ade?
Nicht immer, wenn Türen knallen, geht gleich eine Ehe zu Bruch. Fällt die Klappe zwischen zwei Ehepartnern aber endgültig, lodert statt Liebe nur noch Haß, dann ist der Gang zum Scheidungsrichter meist nicht mehr fern. Eine Scheidung tut nicht nur weh, sie gefährdet auch die wirtschaftliche Existenz. Plötzlich gewinnen Rechtsbegriffe Bedeutung, mit denen viele Betroffene so gut wie nichts anfangen können. Güterstand, Versorgungsausgleich, Vorsorgeunterhalt – was ist das? Hier können Ihnen nur noch wir helfen.
Von Ehekrise keine Spur?
Bei Ihnen herrscht eitel Sonnenschein? Gerade deshalb haben Sie die besten Voraussetzungen, Ihrer Ehe jetzt mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament zu geben. Egal, ob Sie im Hafen der Ehe erst noch einlaufen wollen oder dort schon ein paar Jahre festgemacht haben: Sprechen Sie mit uns.
Ehevertrag – muss das sein?
Muß nicht – hilft aber, jede Menge Geld zu sparen! In einem Ehevertrag entscheiden Sie sich für einen bestimmten Güterstand sowie entsprechende Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung. Zwei wesentliche Vorteile hat der Ehevertrag:
- Wir beraten Sie schon in „Friedenszeiten“, Ihr Partner und Sie wissen, woran Sie sind.
- Kommt es irgendwann zur Scheidung, treiben vor allem Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften den Streitwert und damit dieKosten in die Höhe. Das ist anders, wenn Unterhalt, Rentenanwartschaften und Vermögen und damit der Güterstand schon im Ehevertrag geklärt worden sind.
Meine Güte! Güterstand? Unterhalt? elterliche Sorge Versorgungsausgleich?…
Das Familienrecht enthält viele Fachbegriffe, die Sie alle schon einmal gehört haben, doch zeigt die Erfahrung, daß diese Begriffe sehr häufig nicht richtig verstanden, werden. Der Güterstand ist als sogenannte Zugewinngemeinschaft gesetzlich geregelt. Das gilt auch für Unterhaltsfragen und die Verteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Sie werden sich wundern, was das Gesetz alles an Regelungen vorsieht. Danach entscheidet der Scheidungsrichter im Streitfall folgende Fragen:
- Zu wem kommen die Kinder und welche Ansprüche haben die Kinder?
- Wer zahlt wem Unterhalt?
- Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat?
- Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen?
- Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden?
- Was passiert mit den Rentenanwartschaften?
Wenn alles geregelt ist, wieso einen Vertrag?
Gegenfrage: Warum dem Gesetz überlassen, was Sie selber regeln können, so wie Sie es wollen? Wo Sie in jede Falle tappen, kennen wir uns aus. Wir helfen Ihnen, alles nach Ihrem Wunsch zu regeln. Wir beraten Sie vor allem über
- die rechtliche, steuerrechtliche und finanzielle Bedeutung Ihrer Scheidung,
- Möglichkeiten, eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln,
- die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zur nervenaufreibend teuren Auseinandersetzung vor Gericht,
- Möglichkeiten, Unterhalt zu verlangen und
- notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen.
Wann zum Anwalt?
So früh wie möglich! Die Scheidung zeigt deutlich, wie wichtig klare Verhältnisse sind. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich Grundlegendes ändert, gilt: Der frühe Kontakt zu uns spart Geld, Zeit und Ärger!
So z. B. wenn Sie
- entscheiden wollen, welche ehevertragliche Gestaltung Ihre Firmenanteile sichert
- mit Ihrem Ehegatten gemeinsam bauen wollen.
- Ihren Kindern oder einem Ihrer Kinder vorzeitig das elterliche Haus übertragen möchten.
Familenrecht
Durch das Familienrecht werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen geregelt.
Dies bedeutet, dass bei familienrechtlichen Problemstellungen die beteiligten Personen zueinander stets in einem besonderen Näheverhältnis zueinander stehen, woraus sich, leider viel zu oft, eine besonders hohe Emotionalität der Beteiligten ergibt.
Gerade deshalb ist es hier sinnvoll, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. So lässt sich in vielen Fällen ein erbittert geführter Rechtsstreit vermeiden oder aber zumindest in geregelte Bahnen lenken.
Auch um eventuelle Fristen nicht zu versäumen sollte möglichst früh ein anwaltlicher Rat eingeholt werden. Hierdurch kann die eigene Rechtsposition so gut wie möglich abgesichert werden.
Ob Trennung vom Partner, Ehescheidung, unterhalts- und sorgerechtliche Fragestellungen, wir beraten und vertreten Sie mit fachlicher Kompetenz und sozialem Einfühlungsvermögen in allen familienrechtlichen Bereichen.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten sind:
- Ehescheidung
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sowie Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- Auseinandersetzung von ehegemeinschaftlichen Vermögen, insbesondere bei Miteigentum an Immobilien
- elterliche Sorge und Umgangsrecht für minderjährige Kinder
Sachlich, fundiert und ohne Emotionen
Familienrecht bedeutet leider viel zu oft: Extrem emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahe standen. Um hier größeren Schaden rechtzeitig abzuwenden, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase gefragt, denn durch mangelnde Kenntnis über juristische Zusammenhänge entbrennt mancher Streit an vermeintlichen Fakten, die gar keine sind. Ob Ehevertrag, Trennung und Ehescheidung oder Fragen zu Zugewinn, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht – hier ist anwaltlicher Rat gefragt und stets hilfreich, bevor sich die Emotionen Bahn brechen.
Dieser Rat sollte auch deshalb früh eingeholt werden, um eventuelle Fristen nicht zu versäumen und damit die eigene Rechtsposition so gut wie möglich zu sichern. Zu dem speziellen Rat kann es auch gehören, Mandanten darüber zu beraten, dass es sinnvoll sein kann, alle nicht genau quantifizierbaren Forderungen bereits vor einer etwaigen Klageerhebung zu klären. Dies ist regelmäßig bei Dingen des privaten Umfelds der Fall. Gerade im Familienrecht ist daher nicht nur die fachliche Kompetenz eines Anwaltes gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit Gespür für die seelische Situation der Mandanten.
Erst wenn die Gegenseite sich gegenüber berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht die Streitschlichtung vor Gericht an. Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich persönlich oder per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen, denn nur dann können wir konkret auf Ihre Vorstellungen reagieren.
Typische familienrechtliche Angelegenheiten:
- Eheverträge
- Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Grundstücken und Eigentumswohnungen
- Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsfragen (Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Adoptionsverfahren