Anwalt Betreuungsrecht Stuttgart

Betreuungsrecht

Oft glaubt man, nur Kinder oder Senioren bräuchten Betreuung.

Diese Annahme erweist sich jedoch als falsch. Verschiedene Lebensumstände können dazu führen, dass man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen.

Ursachen hierfür können sein:

  • ein Unfall,
  • eine Krankheit
  • das zunehmende Alter
  • oder alles zusammen…

Wenn Ereignisse völlig unvorhersehbar eintreten, wird es uns unmöglich, unseren Willen in klarer Weise zu äußern.

Erst in diesem Moment stellen sich Fragen, die zuvor selbstverständlich schienen:

Wer entscheidet über die Art der medizinischen Behandlung?
Wer wählt das passende Krankenhaus aus, wer kümmert sich vertrauensvoll um die Finanzen, damit laufende Rechnungen bezahlt werden und der Betrieb gesichert bleibt?

Solange Sie handlungsfähig sind, liegt es in Ihrer Hand, Personen Ihres Vertrauens rechtzeitig mit der Betreuung zu beauftragen. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihre Angelegenheiten regelt, falls Sie dies zukünftig vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst leisten können.

Da Banken Verfügungen von Angehörigen oder Ehepartnern sonst nicht akzeptieren müssen, sollten Sie diese Angelegenheiten regeln, solange Sie noch selbst entscheiden können. Ohne Vorsorge weist das Gericht unter Umständen eine Ihnen fremde Person als Betreuer zu, wodurch Ihr tatsächlicher Wille keine Beachtung mehr findet.

Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig durch eine privatrechtliche Regelung vorzusorgen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Gestaltung von

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen
  • usw.

und allen damit im Zusammenhang stehenden Schritten.