Über uns
Kosten für die Dienstleistungen der NJR Rechtsanwälte in Stuttgart
Hätte ich das gewusst!
Schon bei der ersten Kontaktaufnahme können Sie uns nach den voraussichtlichen Kosten für unsere Tätigkeit fragen. Wir möchten Sie gerne bereits vor der Bearbeitung Ihres Falles über die zu erwartenden Ausgaben informieren. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir gerne, ob diese die Kosten übernimmt, und übernehmen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Versicherer. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung: eine Vergütungsvereinbarung über ein Zeithonorar, die Abrechnung nach dem Streitwert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder den Abschluss von Beratungsverträgen.
Streitwert
Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, also dem Wert der Angelegenheit, und können je nach Tätigkeit außergerichtliche Geschäfts- oder Einigungsgebühren umfassen. Im gerichtlichen Verfahren können Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren anfallen. Wir beraten Sie gerne, welche Gebühren in Ihrer Sache anfallen und in welcher Höhe.
Gebührenhöhe
Die Gebühren basieren auf dem Streit- oder Gegenstandswert.
Die Höhe der Tätigkeitsgebühren ergibt sich aus § 14 RVG.
Bedeutung der Angelegenheit
Dabei geht es um die Auswirkungen auf Ihr persönliches und wirtschaftliches Interesse.
des Umfanges
Dabei spielt der Zeitaufwand eine Rolle.
Schwierigkeit der anwaltlichen Beratung
Die Tätigkeit wird schwieriger, wenn ungewöhnliche Probleme auftreten.
Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse sind relevant.
Gute wirtschaftliche Verhältnisse rechtfertigen eine höhere Vergütung.
Haftungsrisiko des Anwalts
Insgesamt sind sodann alle oben genannten Kriterien zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Hieraus ergibt sich sodann eine Mittelgebühr (Normalfall) oder eine hier von nach oben oder unten abweichende Gebühr.
Zeithonorare
Stunden- oder Pauschalhonorare sind möglich, besonders sinnvoll bei hohen Gegenstandswerten. Die Höhe des Stundenhonorars richtet sich nach der Bedeutung der Angelegenheit, dem notwendigen Spezialwissen und dem Haftungsrisiko. Regelmäßig legen wir Stundenhonorarvereinbarungen zwischen 140 und 220 Euro zzgl. Steuern und Auslagen zugrunde.
Beratungsverträge
Häufig schließen wir mit unseren, vor allem gewerblichen, Mandanten Beratungsverträge für laufende Beratungstätigkeit. Diese sind individuell zu gestalten und basieren vorerst auf der Grundlage einer Beratungsbedarfsschätzung. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit ist der monatliche Honoraraufwand gemäß der tatsächlichen Inanspruchnahme regelmäßig anzupassen. Beraterverträge können zum einen abgeschlossen werden, wenn häufig rechtliche Fragen aktuell entstehen, im Rahmen derer kurzfristig entsprechende telefonische Auskunft über uns einzuholen ist, zum Beispiel häufige arbeitsrechtliche Anfragen, oder aber auch im Falle einer regelmäßigen, zeitlich definierten Beratung. Diese Beratungsverträge werden im Rahmen von Monatspauschalen in Höhe von 250 bis 750 Euro netto zzgl. USt und gesetzlichen Auslagen abgeschlossen.