Anwalt Reiserecht Stuttgart

Reiserecht

Für viele Menschen stellt der Urlaub die schönste Zeit im Jahr dar.

Auf die Erholung im Urlaub hoffend, wird oft bereitwillig Geld ausgegeben.

Besonders ärgerlich ist es für Reisende, wenn eine angepriesene „neu erbaute Ferienanlage“ vor Ort noch gar nicht vollständig fertiggestellt ist. Auch wenn ein Hotel laut Beschreibung in Strandnähe liegt, kann der Weg dorthin durch eine etwa 50 Meter hohe Steilklippe massiv erschwert werden.

In solchen Situationen ist es wichtig, die Reiseleitung direkt vor Ort zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Wenn die Reiseleitung die Probleme nicht lösen kann, lassen sich im Anschluss an die meist wenig erholsame Reise Minderungsansprüche gegen das Reiseunternehmen geltend machen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Reiserechts ist die Durchsetzung von Ansprüchen für Fluggäste. Dies betrifft Fälle, in denen Flüge laut der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union annulliert wurden oder eine erhebliche Verspätung aufweisen.

Betroffene erleben oft, dass Fluggesellschaften auf Anschreiben nur sehr zögerlich reagieren. Meist wird pauschal behauptet, das Unternehmen habe die Umstände für die Verspätung oder Annullierung nicht zu verantworten. In den meisten Fällen entspricht dies jedoch nicht der tatsächlichen Lage.

Ob bei Mängeln während der Reise oder bei Ansprüchen gegen Airlines: Viele Betroffene fühlen sich den mächtigen Konzernen hilflos ausgeliefert. Dass man diesen gegenüber nicht machtlos ist, wissen wir aus unserer Erfahrung.

Um wichtige Fristen nicht zu verpassen, sollten Betroffene umgehend eine anwaltliche Beratung suchen. Wir vertreten Sie in allen Fallgestaltungen des Reiserechts.

Typische Themen im Reiserecht sind:

  • Reisevertrag kündigen und Reiserücktritt
  • Minderungsansprüche wegen Mängeln auf Reisen
  • Fluggastrechte

Wenn die erholsamsten Wochen des Jahres zum kostspieligen Ärgernis werden

Urlaub soll eigentlich der Erholung vom Alltag dienen, wobei jeder seine eigenen Vorstellungen hat. Doch hier entstehen oft Streitigkeiten, da Reiseveranstalter oder Dienstleister Eigenschaften beschreiben, die nicht der Realität entsprechen. Manchmal weicht die Hotelkategorie von der Buchung ab oder eine vermeintlich „zentrale Lage“ liegt direkt zwischen Bahnlinie und Hauptverkehrsstraße. Auch eine neue Ferienanlage könnte noch unvollständig fertiggestellt sein. Solche Beispiele verdeutlichen, worum es im Reiserecht häufig geht.

Neben dem Schaden durch mangelnde Erholung oder Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften gibt es noch einen weiteren Aspekt. Da die verfügbaren Urlaubstage für die meisten Menschen begrenzt sind, lässt sich eine Reise nicht einfach unter anderen Bedingungen wiederholen.

Scheuen Sie sich nicht vor großen Namen

Damit meinen wir keine Gefahren bei Safaris, sondern die oft übermächtig wirkenden Reiseveranstalter. Diese stellen geschädigten Kunden häufig große Rechtsabteilungen gegenüber, um sie einzuschüchtern. Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung im Reiserecht und hilft Ihnen, wenn Sie im Urlaub geschädigt wurden.

Für den Schadensersatz wird oft die sogenannte Frankfurter Tabelle genutzt. Die darin enthaltenen Sätze für eine Reisepreisminderung sind jedoch nicht bindend. Unsere Kanzlei kennt daher die einschlägige Rechtsprechung sehr genau. Wer in Verhandlungen die passenden, vergleichbaren Verfahren zitiert, erzielt bei Reiseveranstaltern meist eher Erfolge als ein Laie, der lediglich auf die Frankfurter Tabelle verweist.

Typische Bereiche des Reiserechts:

  • Reisevertrag
  • Reiseveranstalter
  • Reisemängel
  • Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit
  • Minderung des Reisepreises
  • Pauschalreise
  • Ferienhaus
  • Ferienwohnung
  • Reiseprozess
  • Frankfurter Tabelle
  • Reisegepäck
  • Verspätungsschaden beim Flug