Anwalt Immobilenrecht & Wohnungseigentumsrecht Stuttgart

Immobilienrecht

Juristische Hürden treten oft auf, wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder ein Gebäude errichten lassen möchten.

Wir unterstützen Sie bei allen Belangen rund um die Immobilie, egal ob Sie private Käufer oder professionelle Entwickler von Immobilienfonds sind.

Wir prüfen Ihre Finanzierungsverträge und helfen Ihnen, Risiken aus früheren Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Beschränkungen beim Immobilienkauf zu vermeiden.

Bei der Planung eines Gebäudes klären wir, ob Ihr Vorhaben den Anforderungen der Bauordnung und des Bebauungsplans entspricht. Wir begleiten Sie zudem bei verwaltungsrechtlichen Fragen zur Baugenehmigung sowie bei den Rechten gegenüber dem beauftragten Architekten. Wir sichern Ihre Interessen.

Bauprobleme sind häufig. Bei der Errichtung eines Gebäudes gibt es oft Schwierigkeiten beim Fertigstellungstermin oder bei der Qualität der Arbeiten.

Probleme bei der Fertigstellung oder der Bauqualität treten oft auf, weshalb wir Sie beraten und bei Ihrem Recht unterstützen.

Unsere Beratung und Vertretung umfasst insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:

  • privates und öffentliches Baurecht
  • Bau- und Genehmigungsverfahren
  • Behördliche Verfügungen
  • Baulasten
  • Städtebauliche Planung
  • Immobilienkauf und –verkauf
  • Immobilienverwertung
  • Finanzierung und Sicherung eines Bauvorhabens
  • Vorkaufsrecht

Beratung zu Bau, Kauf und Vermögensanlage

Wir vertreten Personen, die Bauvorhaben planen oder mit Immobilien zu tun haben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Verwalter oder Sicherungsgeber handeln.

Wir beraten Vertragsparteien bei Maklerverträgen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Kaufverträgen. Wir sichern Ihre Ansprüche.

Wir prüfen Bauvorhaben. Wir klären die Einhaltung der Bauordnung und unterstützen Sie bei allen verwaltungsrechtlichen Fragen zur Erteilung der Baugenehmigung. Zudem beraten wir Sie zum Architektenrecht, etwa zu den Leistungspflichten und Honoraransprüchen.

Wir prüfen Finanzierungsunterlagen wie Kreditverträge, Bürgschaften oder Grundschulden, damit Sie beim Kauf einer Immobilie keine Risiken aus der früheren Nutzung eingehen.

Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:

  • Baurecht
  • Mietrecht
  • Nutzung von Immobilien
  • Bau-Genehmigungsverfahren
  • Behördliche Verfügungen
  • Projektentwicklung
  • Immobilienverkauf
  • Immobilienverwertung
  • Grundschulden
  • Forderungsabtretung

Wohnungseigentumsrecht

Die eigenen vier Wände!

Für viele ist das Eigenheim ein lang gehegter Traum, der durch Fleiß und Sparen Wirklichkeit wurde.

Umso belastender ist es, wenn dieser Traum durch alltägliche Umstände erheblich getrübt wird.

Fehlerhafte Beschlüsse der Eigentümerversammlung, falsche Abrechnungen oder Streit um Gemeinschaftsflächen sind typische Probleme im Zusammenhang mit dem Eigenheim.

Streitigkeiten zwischen Eigentümern oder mit der Verwaltung können tiefe Gräben ziehen. Diese Beziehungen sind auf Dauer angelegt. Wir helfen Ihnen weiter.

Konflikte entstehen oft. Viele Streitigkeiten lassen sich durch die genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten von Eigentümern und Verwaltern frühzeitig lösen. Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentum.

Typische Themenbereiche des Wohnungseigentumsrechts sind:

  • Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Fehlerhafte Hausgeldabrechnungen
  • ordnungsgemäße Verwaltung
  • Rechte und Pflichten des Verwalters
  • Nutzung der Gemeinschaftsflächen