Anwalt Jugendstrafrecht Stuttgart

Recht fuer junge Erwachsene

Die Sturm- und Drangzeit – manchmal mit schwerwiegenden Folgen

Laut Statistik sind Kinder (unter 14 Jahren) für 6,6%, Jugendliche (14-17 Jahre) für 13,0% und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) für 10,2% aller Straftaten verantwortlich. Der jugendliche Überschwang und oft auch der sogenannte ‚falsche Umgang‘ können zu Handlungen führen, die strafrechtliche Folgen haben. Dennoch sieht unser Rechtssystem vor, dass Jugendliche und Heranwachsende ab der Strafmündigkeit (ab 14 Jahren) entsprechend ihrer persönlichen Reife und ihrer Fähigkeit, das Unrecht einer Tat zu erkennen, bestraft werden.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) gilt für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. In Einzelfällen können bestimmte Vorschriften auch für 18- bis 20-Jährige angewendet werden. Der Vorteil des Jugendstrafrechts liegt auf der Hand: In der Regel werden Jugendliche deutlich milder bestraft, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es sich bei Jugendkriminalität oft um vorübergehende Entgleisungen handelt. Diese können bei jungen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten während der Eingliederung in das Erwachsenenleben auftreten. Das Jugendstrafrecht verfolgt daher nicht primär das Ziel der Bestrafung, sondern zielt auf die Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden ab.

Unsere Kanzlei unterstützt Jugendliche und Heranwachsende in solchen Extremsituationen. Oft lässt sich so das Strafmaß reduzieren oder Jugendstrafen vermeiden.

Kontaktieren Sie uns unbedingt, wenn polizeiliche Vernehmungen anstehen!

Typische Delikte, bei denen wir helfen:

  • Ladendiebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Körperverletzung
  • Beförderungserschleichung
  • Erpressung
  • Betrug
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Fahren ohne Führerschein
  • Drogendelikte
  • Alkoholmissbrauch
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz