Anwalt Werkvertragsrecht Stuttgart
Rechtliche Grundlagen von Werkverträgen
Werkverträge sind eine spezielle Vertragsart im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Gegensatz zu Dienstverträgen verpflichten sie nicht nur zur Erbringung von Leistungen, sondern garantieren einen konkreten Erfolg. Besonders verbreitet sind sie im Baugewerbe, wo sie häufig für Arbeiten an Immobilien genutzt werden. Auch Reparaturarbeiten, Architektenverträge, Fertighausverträge oder Beförderungsverträge basieren oft auf dieser Vertragsform.
Im Alltag entsteht oft Beratungsbedarf bei Werkverträgen für Bauleistungen. Diese werden durch die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) geregelt.
Eine Besonderheit bildet der Werklieferungsvertrag. Dabei verpflichtet sich der Unternehmer, ein Werk aus eigenem Material herzustellen und zu liefern. In solchen Fällen greift häufig das Kaufrecht. Beispiele sind die Anfertigung von Gegenständen, die später beim Auftraggeber eingebaut werden sollen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei Werkverträgen unter anderem in diesen Bereichen:
- Bestimmung der Aufgabenstellung
- Definition des Fertigstellungstermins
- Gewährleistungen
- Lieferungsverzug
- Haftungsvereinbarungen und -ausschlüsse
- Vertragskündigung
- Zahlungsvereinbarungen
- Nutzungsrechte