Anwalt Haftpflichtrecht Stuttgart
Recht der Haftpflicht
Schadenersatz bei Fremdschäden
Schäden müssen ersetzt werden. Wer andere schädigt, ist in der Regel verpflichtet, den finanziellen Ausfall zu decken oder auch Schmerzensgeld zu leisten. Dies betrifft nicht nur Unfälle im Straßenverkehr, sondern auch Ereignisse im Haushalt oder im Beruf.
Die Arzthaftung stellt einen Sonderfall dar, da der Grenzbereich zwischen Medizin und Recht so komplex ist, dass Patienten ohne juristische Hilfe selten Erfolg haben.
Auch die Haftung von Gutachtern ist ein spezielles Feld, in dem folgenschwere Schäden auftreten können. Da viele Fälle über Versicherungen laufen, ist fundiertes Wissen im Versicherungsrecht entscheidend.
Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen des Haftpflichtrechts:
- Haftpflichtschäden im Straßenverkehr
- Körperverletzungen
- Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
- tätliche Angriffe
- Berufshaftpflichtschäden