Anwalt Immobilenrecht & Wohnungseigentumsrecht Stuttgart
Immobilienrecht
Wenn es um den Kauf oder den Verkauf eines Grundstücks oder um den Bau einer Immobilie geht, sind juristische Probleme oft nicht weit entfernt.
Ob Sie nun den Kauf- oder Verkauf einer Immobilie planen, ob Sie Bauträger oder aber der Entwickler eines Immobilienfonds sind, wir unterstützen und vertreten Sie bei allen Belangen rund um die Immobilie.
Beim Kauf einer Immobilie helfen wir Ihnen Risiken zu vermeiden die sich aus den früheren Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder aus öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben können. Wir prüfen für Sie die Vertragswerke zur Finanzierung und zum Kauf Ihrer Immobilie.
Wenn Sie die Errichtung eines Gebäudes planen, klären wir für Sie, ob und inwiefern Ihr Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Bauordnung und den jeweiligen Bebauungsplan genügt. Wir begleiten und vertreten Sie bei allen verwaltungsrechtlichen Fragen bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung sowie im Hinblick auf die Leistungspflichten und Rechte eines mit der Errichtung des Gebäudes beauftragten Architekten.
Nicht selten kommt es bei der Errichtung eines Gebäudes zu Problemen im Hinblick auf den Zeitpunkt der Fertigstellung sowie im Hinblick auf die Güte und Qualität der ausgeführten Bauarbeiten. Auch hier
Nicht selten kommt es bei der Errichtung eines Gebäudes zu Problemen im Hinblick auf den Zeitpunkt der Fertigstellung sowie im Hinblick auf die Güte und Qualität der ausgeführten Bauarbeiten. Auch hier beraten und vertreten wir Sie gerne um Ihrem Recht zur Geltung zu verhelfen.
Unsere Beratung und Vertretung umfasst insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:
- privates und öffentliches Baurecht
- Bau- und Genehmigungsverfahren
- Behördliche Verfügungen
- Baulasten
- Städtebauliche Planung
- Immobilienkauf und –verkauf
- Immobilienverwertung
- Finanzierung und Sicherung eines Bauvorhabens
- Vorkaufsrecht
Beratung bei Bau, Kauf, Vermögensanlage
Wenn es um Immobilien geht, sind juristische Probleme oft nicht weit entfernt. Daher unterstützen und vertreten wir alle Personen, die Bauvorhaben geplant haben oder anderweitig mit Immobilien in Berührung kommen. Für eine fachliche Beratung durch uns ist es unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Entwickler von Immobilienfonds, Verwalter oder Sicherungsgeber beteiligt sind. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann viele potenzielle Auseinandersetzungen proaktiv vermeiden.
Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, klären wir für Sie, ob und wie es den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Bauordnung und Bauplanung genügt. Wir unterstützen Sie bei allen verwaltungsrechtlichen Fragen, damit die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung zur Errichtung und Nutzung der Immobilie erteilt wird. Wir beraten Sie in Bezug auf das Architektenrecht – insbesondere über die Leistungspflichten und Honoraransprüche des Architekten.
Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch unsere Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:
- Baurecht
- Mietrecht
- Nutzung von Immobilien
- Bau-Genehmigungsverfahren
- Behördliche Verfügungen
- Projektentwicklung
- Immobilienverkauf
- Immobilienverwertung
- Grundschulden
- Forderungsabtretung
Wohnungseigentumsrecht
Die eigenen vier Wände!
Für viele ein lang gehegter Traum der durch viel Schweiß und beharrliche Sparsamkeit zur Wirklichkeit wurde.
Umso bitterer für die Betroffenen ist es, wenn der nunmehr gelebte Traum durch ganz alltägliche Umstände und Gegebenheiten erheblich getrübt wird.
Ob fehlerhafte Beschlüsse der Eigentümerversammlung, falsche Hausgeldabrechnungen oder aber Unklarheiten und Streit bezüglich der Nutzung gemeinschaftlicher Flächen, die möglichen Probleme im Zusammenhang mit dem Eigenheim sind schier unendlich.
Da die Vertragsbeziehungen der Eigentümer untereinander sowie der Eigentümer zum jeweiligen Verwalten im Wohnungseigentumsrecht auf Dauer angelegt sind, entstehen im Streitfall oft tiefe und schier unüberwindliche Gräben zwischen den Beteiligten.
Viele dieser Streitigkeiten lassen sich jedoch durch die genaue Kenntnis der jeweiligen Rechte und Pflichten der Eigentümer sowie des Verwalters vermeiden oder aber frühzeitig aus der Welt schaffen. Wir beraten und vertreten Sie kompetent und zielorientiert bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentum.
Typische Themenbereiche des Wohnungseigentumsrechts sind:
- Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Fehlerhafte Hausgeldabrechnungen
- ordnungsgemäße Verwaltung
- Rechte und Pflichten des Verwalters
- Nutzung der Gemeinschaftsflächen