Anwalt Bankenrecht und Kapitalmarktrecht Stuttgart
Bankenrecht und Kapitalmarktrecht
Fachliche Beratung ist unbedingt erforderlich
Rund um Bankrecht, Börsenrecht und Kapitalmarktrecht gibt es eine Vielzahl von Spezialgebieten des Wirtschaftsrechts, in denen unsere Kanzlei ihre Mandanten berät und vertritt. Dazu führen wir für Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich Verhandlungen mit Banken.
Einige Beispiele sollen aufzeigen, wie breit die Palette möglicher Auseinandersetzungen ist:
Erstattungen aufgrund von fehlerhaften Zinsanpassungen variabler Darlehen gehören ebenso dazu wie Formverstöße nach dem Verbraucherkreditrecht sowie die Rückerstattung überhöhter Bearbeitungsgebühren oder eine Disagioerstattung.
Geht es um Inanspruchnahmen aus einer Bürgschaft, Durchführung eines Sicherheitentauschs oder Sicherheitenfreigabe, sollte stets juristischer Rat eingeholt werden, da dem Laien hier sehr leicht Fehler unterlaufen können, die im Nachhinein schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind.
Bei Kombinationsfinanzierung von Immobilien über Lebensversicherungen und Bausparverträge bietet unsere Kanzlei ebenfalls beratende Unterstützung an.
Mit besonderer Sensibilität und als Sondergebiet behandeln wir die Beratung über wirtschaftliche Lösungen und problematische Kreditverhältnisse. Das gleiche gilt für den Beistand zur Vermeidung von Insolvenzen.
Wir betreuen unsere Mandanten schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
- Schadensersatz
- Börsenrecht
- Kapitalmarktrecht
- Baufinanzierung
- Darlehen
- Verbraucherkredite
- Bürgschaften
- Grundschulden
- Hypotheken
- SCHUFA