Anwalt Ordnungswidrigkeit Stuttgart
NJR – Anwälte für Ordnungswidrigkeit in Stuttgart
siehe auch unter unserer spezialisierten Bußgeldseite: Der Bußgeldspezialist
Der aktuelle Bußgeldkatalog
Bußgeldbescheid Punkte, Fahrverbot? Hier kann viel getan werden!!!
Bei 10.000 Abstandsverstößen und 25.000 Geschwindigkeitsverstößen werden 90 % ohne Widerspruch abgeschlossen, 5 % nach „Beratung“ der Polizei und nur 5 % durch Rechtsanwälte.
Dies jedoch entspricht in keiner Weise den Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung in rechtlicher, technischer und tatsächlicher Hinsicht.
Nahezu jede 5. Lichtbildserie ist untauglich zu Beweiszwecken und das Verfahren muß schon aus diesem Grunde eingestellt werden. Weitere Einstellungen erfolgen infolge Verfolgungsverjährung, viele Einstellungen durch nachweisbare technische Probleme der Meßanlagen etc.
Ordnungswidrigkeit – was nun?
Beim Erhalt eines Anhörungsbogens, meist mit Wochenfrist ist es sinnvoll mit uns zu sprechen, ob vor Einsicht in die Ermittlungsakte überhaupt Ausführungen gemacht werden.
Eine Pflicht vor der Polizei oder Ordnungsbehörde zu erscheinen gibt es zunächst nicht und einmal gemachte Angaben können gegen einen verwendet werden! Es gilt: „Im Zweifel für den Betroffenen“.
Im Bußgeldverfahren sind eine große Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten gegeben:
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Lichtbilder lassen Fahrer nicht erkennen
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Eintritt der Verjährung
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Falsche Handhabung der Messgeräte
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Reflexionen
und vieles mehr
Lassen Sie sich daher von uns eingehend beraten über die Erfolgsaussichten einer Verteidigung.
Ablauf beim Anwalt:
Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin oder Telefontermin, in welchem entschieden wird, was gegen das Bußgeldverfahren getan werden kann und ggf. getan werden muß.
Für den Anwalt genügt die Übersendung des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides auch per Fax. Beim Bußgeldbescheid muß auf die 2-Wochen-Einspruchsfrist und Zustelldatum des Bescheides geachtet werden. Hierauf wird die amtliche Ermittlungsakte angefordert, welche der Anwalt zwingend benötigt um weitere Schritte zu entscheiden.
Sie selbst sollen ganz bewußt keine eigenen Angaben machen, auch nicht im Falle einer Ladung durch die Polizei diese aufsuchen. Angaben werden nur über uns gemacht.
Erhalten wir den Bußgeldbescheid legen wir für Sie form- und fristgerecht Einspruch ein und sprechen mit Ihnen nach Vorlage der Ermittlungsakte die Erfolgsaussichten durch.
Erfolgsaussichten-Taktik:
Nach unser rechtlichen und tatsächlichen Prüfung der Akte erfolgt die „technische“ Überprüfung.
Nur wenige der den Sachverständigen zur Überprüfung vorgelegte Ermittlungsakten waren so, dass dort die polizeiliche Messung bestätigt werden konnte! In einem großen Anteil der Akten führte die Überprüfung zu nicht unerheblichen Zweifeln der Richtigkeit des Messergebnisses und in erstaunlich vielen Fällen konnte der Tatvorwurf nicht aufrechterhalten werden.
Hinblicklich der technischen Überprüfung arbeiten wir mit spezialisierten Sachverständigenorganisationen zusammen, welche die Ermittlungsakten zur entsprechenden Überprüfung erhalten.
Bei Fahrverboten ist zu prüfen ob nicht eine Umdeutung gegeben ist, das heisst Wegfall des Fahrverbotes gegen Erhöhung der Geldbuße. Liegen außergewöhnliche Gründe für eine solche Umdeutung vor, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwerbehinderung in hohem Maße, keine Gefährdung des sonstigen Verkehrs, Augenblicksversagen etc.
Wir überprüfen für Sie im Einzelfall genau, inwieweit eine Umdeutung in Betracht kommt.
Erst hieran knüpft sich die taktische Überlegung:
Flensburger Punkte müssen nach 2 Jahren gelöscht werden, soweit nicht binnen dieses Zeitraumes neue hinzugetreten sind. Längstens dürfen sie jedoch nur 5 Jahre eingetragen werden. Hier kann sich anbieten ein Verfahren hinauszuzögern bis Altpunkte erlöschen. Auch kann bei manchen Vorwürfen erst im Wiederholungsfall ein Fahrverbot erhoben werden. Auch hier ist dringend eine Verzögerung des Verfahren zu prüfen und ggf anzuraten.
Bezüglich weiterer taktisch möglicher und sinnvoller Überlegungen helfen wir Ihnen gerne und fordern auf Wunsch in Flensburg Ihre Punktekartei an.
Anwaltshonorar … wer soll das bezahlen?
Hier haben viele ein völlig falsches Bild.
Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. In der Regel ist jedoch eine Rechtschutzversicherung vorhanden, welche unsere Kosten bis auf einen möglicherweise vereinbarten Selbstbehalt übernimmt.
Den nötigen Schriftverkehr wickeln wir für Sie ab, stellen Anträge für die Kosten eines Sachverständigengutachtens und vieles mehr.
Im Falle Sie die Kosten selbst zu tragen haben erläutern wir Ihnen ausführlich das mögliche Kostenrisiko im Rahmen der Beratung einer möglichen Verteidigung schon vorab.
Scheuen Sie auch nicht vor telefonischen Vorabfragen zurück.
Ihr Erfolg ist unsere Empfehlung.