Anwalt Verkehrsrecht Stuttgart

NJR – Anwälte für Verkehrsrecht in Stuttgart

siehe auch unter: www.bussgeldbescheid-fachanwalt-neuner-jehle-stuttgart.de

NJR, Ihr Verkehrsrechtsanwalt für Stuttgart und Umgebung!

Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Schuld oder nicht schuld, das ist dabei immer wieder die Frage. Was für Sie eindeutig scheint, kann juristisch viel verzwickter sein. Zudem hängt bei der Schuldfrage viel vom eigenen Verhalten ab, auch schon am Unfallort.

Crash! …und nun?

Beim Unfall sind Sie meist auf sich allein gestellt. Deshalb hier ein paar Tips, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen:

1. Unfallstelle sichern!
2. Umgehend Polizei – und falls erforderlich Rettungswagen – rufen. Ggf. technischen Sachverständigen anfordern
3. Auch wenn’s schwer fällt – immer kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
4. Keine spontanen Schuldbekenntnisse!
5. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, eine Skizze anfertigen oder fotografieren.
6. Notieren Sie Namen des Fahrers (Führerschein) und des Halters (Fahrzeugschein), polizeiliches Kenn-zeichen sowie Versicherungsgesellschaft und -nummer Ihres Unfallgegners.
7. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie notfalls Unstimmigkeiten oder falsche Sachverhalte.
8. Lassen Sie sich vor Ort von nichts und niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine kostenlosen Angebote von unseriösen „Unfallhelfern“ (Abschlepp-unternehmen, Werkstätten) an, mit denen das Abtreten Ihrer Ansprüche verbunden ist.

Wer hat denn nun Recht?

Das können wir Ihnen sagen. Wir sind Ihr kompetenter Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall, vertreten Ihre Interessen und Sie persönlich im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch wenn Sie meinen, daß alles klar sei, sollten Sie auf unseren Rat nicht verzichten. Wir kennen uns bestens aus im Verkehrsrecht. Wir wissen, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung oder Nutzungsausfall) Sie wie geltend machen können und ob eine Mitschuld diese eventuell einschränkt.

Wann ist was zu tun?

Auch hier helfen wir: Wann kann Ihr Wagen in die Werkstatt, ohne daß Sie Schaden-ersatzansprüche verlieren? Benötigen Sie vom Arzt ein Attest zum Schmerzensgeldanspruch? Wie und wann sprechen Sie mit Ihrer Versicherung? Nehmen Sie Ihren Kasko-Versicherer überhaupt in Anspruch? Brauchen Sie ein Sachverständigengutachten? Ab welchem Schadensbetrag darf dieser in Anspruch genommen werden ? ………

Und, und, und…

In jedem Fall sorgen wir für eine schnellstmögliche Abwicklung Ihres Schadensfalles. Wir lassen uns von keiner Partei hinhalten, kennen alle Tricks und Schlichen und tappen deshalb auch in keine Falle.