Honorare der NJR Rechtsanwälte in Stuttgart

Hätte ich das gewusst!

Bereits im Rahmen eines Erstkontaktes sollten Sie uns auf die voraussichtlichen Kosten unserer Inanspruchnahme bzw. das Prozesskostenrisiko ansprechen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Sie bereits vor der Bearbeitung Ihres Falles aufzuklären, welche Kosten Sie erwarten. Im Falle Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können wir abklären, ob diese die Kosten übernimmt und übernehmen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Es besteht die Möglichkeit mit uns entweder eine Vergütungsvereinbarung über ein Zeithonorar zu treffen, nach dem Streitwert auf der Grundlage der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen, oder Beratungsverträge abzuschließen.

Streitwert

In diesem Falle berechnen sich unsere Gebühren nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert, d.h. welcher Wert der Angelegenheit zugrunde zu legen ist. Ist in Ihrem Falle z.B. eine Forderung über € 5.000,- geltend zu machen oder abzuwehren, so stellt dieser Wert die Grundlage unserer Gebührenberechnung dar. Hieraus ergeben sich je nach entsprechender Tätigkeit des Anwaltes außergerichtlich z.B. Geschäfts- oder Einigungsgebühr. Im gerichtlichen Verfahren können sich z. B. Verfahrens -, Termins – und Einigungsgebühren ergeben.
Welche Gebühren in Ihrer Sache wann und vor allem in welcher Höhe anfallen, darüber beraten wir Sie individuell und eingehend. Sprechen Sie uns darauf an.

Gebührenhöhe

Unsere Gebühren ergeben sich aus dem o. g. Streit- oder Gegenstandswert. Hieraus werden je nach Anfall bestimmte Gebühren berechnet. Wie oben ausgeführt können hier Geschäfts- und Einigungsgebühr etc. anfallen.

Die Höhe dieser Tätigkeitsgebühren ergibt sich aus § 14 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Hiernach sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, so insbesondere:

Bedeutung der Angelegenheit
Hierunter ist zu verstehen, welche Auswirkungen die Angelegenheit auf den Auftraggeber hat im Rahmen der Frage, was ist sein persönliches, ideelles und wirtschaftliches Interesse am Ausgang der Angelegenheit im Hinblick auf den erzielten bzw. gewünschten Erfolg.

des Umfanges
Hierunter ist der Zeitaufwand zur Erledigung der Tätigkeit zu verstehen.

Schwierigkeit der anwaltlichen Beratung
Schwierig ist die Tätigkeit, wenn z. B. im Normalfall nicht auftretende Probleme auftauchen, sei es juristischer Natur (Fragen auf entlegenen Spezialgebieten), sei es auf nichtjuristischem Gebiet.

Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers
Gute wirtschaftliche Verhältnisse rechtfertigen eine höhere Vergütung, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse eine Ermäßigung der Gebühr.

Haftungsrisiko des Anwalts

Insgesamt sind sodann alle oben genannten Kriterien zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Hieraus ergibt sich sodann eine Mittelgebühr (Normalfall) oder eine hier von nach oben oder unten abweichende Gebühr.

Zeithonorare

Hier besteht die Möglichkeit Stunden- oder auch Pauschalhonorare zu vereinbaren. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie eine nachvollziehbare Stundenabrechnung erhalten, welche besonders sinnvoll dann ist, wenn ein sehr hoher Gegenstandswert vorliegt, welcher nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung sehr hohe Anwaltskosten nach sich zieht, andererseits die Angelegenheit in einer überschaubaren Zeit vom Anwalt zu bewältigen ist.
Die Höhe des Stundenhonorars richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie Bedeutung der Angelegenheit für Sie, notwendiges und überdurchschnittliches Spezialwissen und Haftungsrisiko etc.
Regelmäßig werden von uns Stundenhonorarvereinbarungen auf der Basis 140,- bis 220,- € zzgl. Steuern und gesetzl. Auslagen zugrunde gelegt.

Beratungsverträge

Häufig schließen wir mit unseren, vor allem gewerblichen, Mandanten Beratungsverträge für laufende Beratungstätigkeit. Diese sind individuell zu gestalten und basieren vorerst auf der Grundlage einer Beratungsbedarfsschätzung. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit ist der monatliche Honoraraufwand gemäß der tatsächlichen Inanspruchnahme regelmäßig anzupassen.
Beraterverträge können zum einen abgeschlossen werden, im Falle häufiger rechtliche Fragen aktuell entstehen, im Rahmen derer kurzfristig entsprechende telefonische Auskunft über uns einzuholen ist, z.B. häufige arbeitsrechtliche Anfragen, oder aber auch im Falle einer regelmäßigen, zeitlich definierten Beratung.
Diese Beratungsverträge werden im Rahmen von Monatspauschalen i. H. v. € 250,- bis € 750,- netto zzgl. USt und gesetzlichen Auslagen abgeschlossen.